| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens. (2) Gegenstand des Unternehmens ist weiter a) die nationale und internationale Unternehmensberatung und das Consulting für KMU und Großunternehmen; b) nationaler und internationaler Vertrieb und Vertriebsaufbau für Telekommunikation, Strom, Gas und sonstige Produkte für Geschäfts- und Privatkunden; c) die nationale und internationale Tätigkeit als Einkaufsgesellschaft und die Einkaufsoptimierung zur Kostensenkung für KMU und Großunternehmen für Öl, Gas, Strom, sonstige Energien, Telekommunikation, Food and Beverages sowie sonstige Betriebskosten; d) die nationale und internationale Tätigkeit als Hotel- und Immobilienmakler für Ressorts und Businesshotels, Schlösser und Wohnanlagen sowie Häuser, Villen und Wohnungen; e) nationale und internationale Neukundenakquise/Vertriebsaufbau für Privatbanken, Versicherungen, Kreditinstitute und Investmentgesellschaften. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck Niederlassungen errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen einheitlich leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. |