| Gegenstand | Der Unternehmensgegenstand umfasst (i) den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Entwicklung, Instandhaltung, das Instandsetzen und die Veräußerung von Erwerbbaren-Immobilienrechten (wie unten definiert) sowie (ii) die Gründung, den Erwerb, das Halten, die Veräußerung und Liquidation von Anteilen an deutschen und/oder ausländischen Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung in gleicher Weise eingeschränkt ist, wie in dieser Ziffer 2.1 ausgeführt ("Immobilien-Gesellschaft"). "Erwerbbare-Immobilienrechte" bezeichnet (i) Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke (ii) Grundstücke im Zustand der Bebauung, wenn die genehmigte Bauplanung die Nutzung als Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke vorsieht (iii) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung zur Nutzung als Geschäftsgrundstück oder gemischt genutzes Grundstück bestimmt und geeignet sind; (iv) Erbbaurechte; (v) andere Grundstücke und andere Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Teileigentums und Teilerbbaurechts; (vi) Nießbaurechte an Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen; (vii) gruindstücksgleiche und sonstige Rechte, die nach dem Recht des jeweiligen Landes, in dem ein Investment der Gesellschaft belegen ist, mit einem der unter (i) bis (vi) genannten Rechte vergleichbar ist und (viii) Gegenstände und Rechte, die zur Bewirtschaftung der unter (i) bis (vii) genannten Vermögensgegenstände erforderlich sind. |