Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 150151
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
Imperial Gaststätten Betriebs GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Öjendorfer Damm 66, 22043 Hamburg
c)
Der Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb von Gaststätten und
gaststättenähnlichen Betrieben, Sport-Bars
und Sportstätten sowie deren Verpachtung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Gabriele, Katharina, Lauenburg/Elbe,
*XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2016 mit Änderung vom
05.10.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Oststeinbek (bisher: Amtsgericht
Lübeck HRB 16045 HL) nach Hamburg beschlossen.
a)
06.02.2018
Dr. Sandidge
b)
Tag der ersten
Eintragung:
12.08.2016
Fall 1
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Sander Damm 41, 21031 Hamburg
a)
27.07.2020
Krenzer
Abruf vom 16.03.2024