Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesamtvertretungsrecht kann erteilt werden. Die Befreiung von § 181 BGB kann aufgehoben werden.
Gegenstand des Unternehmens ist Handel mit Roh- und Mineralstoffen, Stahl, Eisen, Haushalts- und Elektrogeräten aller Art sowie Lebensmitteln inkl. Getränken, Im- und Export, Kfz-An- und Verkauf, Logistik, Bau-, Reinigungs- und Abbrucharbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich Gastronomie und Hotellerie, stets unter der Voraussetzung, dass keine Genehmigungspflicht besteht.