Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus mindestens sechs Personen besteht. Die Gesellschaft wird nach Artikel 14 des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich folgendermaßen vertreten: 1. durch zwei Verwaltungsratsmitglieder, gemeinsam auftretend; 2. oder innerhalb der Grenzen der laufenden Verwaltung durch die mit der laufenden Verwaltung beauftragte Person, allein handelnd, oder, wenn mehrere Personen mit der laufenden Verwaltung beauftragt sind, auf die durch den Verwaltungsrat gemäß Artikel 16 b) des Gesellschaftsvertrags vorgeschriebene Art und Weise; 3. oder durch Dritte, die durch Beschluss des Verwaltungsrats oder Beschluss von zwei gemeinsam handelnden Verwaltungsratsmitgliedern hierzu beauftragt werden; 4. oder wenn gemäß Artikel 16 a) zweiter Paragraph des Gesellschaftsvertrags ein Lenkungsausschuss eingerichtet wurde, durch zwei Mitglieder dieses Lenkungsausschusses, die gemeinsam handeln.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist es, sowohl in Belgien als auch im Ausland auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter oder in Zusammenarbeit mit Dritten: die Ausführung aller Handelssachen und finanziellen und industriellen Verrichtungen jeglicher Art, die, sei es auch nur indirekt, im Zusammenhang stehen mit chemischen und petrochemischen Produkten und allen davon abgeleiteten Produkten und insbesondere allen Produkten und neuen Methoden, dem Testen von Produkten und allen Zubehörs.