Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Geschäftsführer der Gesellschaft sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Maurer- und Betonarbeiten, Hochbau, Innen- und Außenputz, Wärmedämm-, Estrich-, Fliesen-, Trockenbau-, Fugen-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten sowie das Betreiben eines Verkaufskiosks.