| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, Volksbildung sowie Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb von Einrichtungen und Betätigungsfeldern innerhalb und außerhalb von schulischen Strukturen, die der Förderung und Weiterentwicklung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus sozialen Brennpunkten, in Sachen Bildung, Ausbildung, Integration, Chancengleichheit, sozialer Kompetenz, Motivation und Selbstvertrauen zugutekommen. Konkret: Die bandboxx bietet ihre Kurse (nach eigenem u.a. Konzept) in Kindergärten, Schulen, einer zentralen Erstaufnahme für Flüchtlinge und im Jugendstrafvollzug sowie in der offenen Jungendarbeit im Rahmen von Jugendhäusern an; - den Aufbau eines (Kooperations-) Netzwerkes zu anderen öffentlichen und sozialen Einrichtungen zum Zweck der umfassenden Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen bei verschiedensten Problemlagen; - das Angebot künstlerisch, kreativer Betätigungen zur Förderung kognitiver Fähigkeiten, z.B. im Rahmen von Bandprojekten für Jugendliche ohne musikalische Vorbildung, durch das Komponieren und Texten eigener Songs mit abschließender CD-Produktion oder als Download via Internet und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache in der Gruppe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |