Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art an anderen Gesellschaften im In- und Ausland unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG bedürfen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.