| Gegenstand | 1. Die Durchführung von Grundstücks- und Immobiliengeschäften jeder Art. Dazu gehören im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen sowie Wohn- und Gewerbebauprojekten. Neben Neubauprojekten werden auch Sanierungs- und Modernisierungsprojekte realisiert. Das Unternehmen tritt dabei als Bauherr in eigenem Namen oder als Baubetreuer in fremdem Namen auf. Der Gegenstand des Unternehmens erfasst auch den An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermietung und ggf. die Bewirtschaftung von Immobilien. 2. Das Unternehmen kann darüber hinaus sonstige Immobilien planen, errichten, bewirtschaften und ggf. betreiben, wie z. B. Altenpflegeheime, Gemeinschaftseinrichtungen, soziale, kulturelle und kommunale Einrichtungen und andere Spezialimmobilien. Das Unternehmen kann alle in der Immobilienwirtschaft, dem Städtebau, der Stadterneuerung und bei lnfrastrukturprojekten anfallende Aufgaben übernehmen. 3. Das Unternehmen kann Grundstücke erwerben, teilen, veräußern, belasten sowie Erbbaurechte bestellen. 4. Das Unternehmen darf alle mit dem Gegenstand bzw. Zweck des Unternehmens zusammenhängende und ihn fördernde Geschäfte tätigen und Aufgaben übernehmen. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |