| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist (a) die Förderung der Jugendhilfe, (b) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, (c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe, (d) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, (e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, (f) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, (g) sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. |