| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Rohstoffen, Mineralien, Metallen und Chemikalien, so auch das Marketing, die Beratung und der Vertrieb in dieser Branche, national wie international. (2) Desweiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme von Verkaufsaufträgen, sei es in Form von Handelsvertretungen oder eines Handelsagenten mit und ohne Lagerhaltung, sei es auf Kommissionsbasis für in- und ausländische Unternehmen, Hersteller oder Handelsunternehmen für Güter aller Art, die sich auf Abs. (1) beziehen. (3) Die Gesellschaft kann alle Arten von Geschäften und gewerblichen Tätigkeiten ausüben, die für den Gesellschaftszweck nützlich und notwendig erscheinen. (4) Insbesondere kann die Gesellschaft Patente, andere Schutzrechte, Lizenzen und Konzessionen erwerben, veräußern und übertragen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |