| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe , insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die auf Grund sozialer, körperlicher, herkunftsbedingter oder sonstiger Umfeld bedingter Gründe nicht oder nicht vollständig in die Gesellschaft ihres jeweiligen Wohnortes oder Landes integriert sind. Bei ausbleibender Förderung muss damit gerechnet werden, dass diese Kinder dauerhafte Nachteile ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch fehlende (Aus-) Bildung, mangelnde Sozialkompetenz oder ähnliche Dinge erfahren und so drohen in Gewalt, Kriminalität oder Arbeitslosigkeit abzurutschen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Projekte und Maßnahmen, die das Ziel haben den o.g. Entwicklungen dauerhaft entgegenzuwirken. Dazu gehören u.a. die Förderung von Gruppenerlebnissen, sportlichen Aktivitäten, nationalem und internationalem Austausch. Die gGmbH vergibt aus den Überschüssen im Rahmen der Abhaltung von Veranstaltungen, insbesondere Handballturnieren, Spenden an gemeinnützige Institutionen, d. h. an, Jugendvereine, Kinderhilfsorganisationen und Organisationen für Völkerverständigungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 58 Nr. 1 AO), und zwar durch die Beschaffung von Mitteln und Spenden (bei Wettkämpfen, Veranstaltungen, Messen und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen) und durch Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für die gGmbH. |