| Gegenstand | (1) Der Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Unternehmens, dessen Gegenstand gerichtet ist auf: (a) die Projektentwicklung und Beratung im Bereich erneuerbare Energien, die Entwicklung von Energieeffizienzlösungen und von Lösungen im Bereich nachhaltiger Bauweise, Vertrieb im Bereich Elektromobilität und Energiespeicherung sowie Vermittlung und Vertrieb von Energieerzeugungsanlagen, Besitz und Betriebsführung von Energieerzeugungsanlagen auch für Dritte, (b) die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung in diesen Unternehmen, (c) jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. (2) Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu erwerben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. |