| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie mildtätiger Zwecke durch die fürsorgerische, pflegerische und seelische Versorgung und Betreuung alter und hilfsbedürftiger Menschen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen der Krankenpflege, Haus-, Familien- und Altenpflege, der Haushilfe, des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahrs sowie aller damit im Zusammenhang stehenden sozialen Leistungen und Beratungen für kranke, pflegebedürftige, behinderte, hilfebedürftige und hilfesuchende Menschen, insbesondere durch Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheims. Die Gesellschaft kann weitere Dienste und Einrichtungen für diesen Personenkreis anbieten und übernehmen wie Einrichtungen für ambulante und stationäre Versorgung, Pflege und Beratung von Menschen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, wie Alten- und Pflegeheime, Senioren-Wohnanlagen, Tagespflegen, Palliativpflegen, ambulante und Kurzzeitpflegen, andere Sozialeinrichtungen. Die Gesellschaft kann auch Verwaltungsdienstleistungen für andere gemeinnützige Einrichtungen übernehmen. |