| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendpflege und des Wohlfahrtswesens sowie mildtätiger Zwecke durch Unterhaltung und Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungsstätten und von Einrichtungen der Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahrs sowie aller damit im Zusammenhang stehenden sozialen Leistungen und Beratungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern sowie behinderte, hilfebedürftige und hilfesuchende Menschen, insbesondere durch Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Bildungseinrichtungen. Die Gesellschaft kann weitere Dienste und Einrichtungen für diesen Personenkreis anbieten und übernehmen wie Einrichtungen für ambulante und stationäre Versorgung, Pflege und Beratung von Menschen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, wie Kinderheime, Beratungsstellen, Elternzentren, Schulen und Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, andere Sozialeinrichtungen. Die Gesellschaft kann auch Verwaltungsdienstleistungen für andere gemeinnützige Einrichtungen übernehmen. |