| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Der alleinige Geschäftsführer ist stets befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2014 |
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