Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung in Bezug auf Anteile oder Aktien an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AlF oder in Bezug auf Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, jeweils im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG, sowie die Vermittlung von Versicherungen. Bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne von § 283 KAGB werden nicht vermittelt.