Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien, sowie die Beteiligungen an Gesellschaften. Ausgenommen sind erlaubsnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.