Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer und Prokurist ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bei Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen sind die Geschäftsführer und Prokuristen ferner vollständig von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienunternehmen, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften.