Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen;
Gegenstand
die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften, deren Geschäftsgegenstand auf Tätigkeiten beschränkt ist, welche eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des § 6 Investmentgesetz (InvG) für ein Immobilien-Sondervermögen ausüben darf.