Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 1 von 2
HRB 125725
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HKF Hamburger Kapital & Finanz
Vermittlungsgesellschaft mbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg
c)
die Vermittlung des Abschlusses von
Verträgen im Sinne des § 34c
Gewerbeordnung über den Erwerb von
Anteilsscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft oder
Investmentaktiengesellschaft, von
ausländischen Investmentanteilen, von
sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame
Rechnung der Anleger verwaltet werden,
oder von öffentlich angebotenen Anteilen
an einer und von verbrieften Forderungen
gegen eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft sowie die
Vermittlung oder der Nachweis von
Darlehensverträgen sowie die
Finanzanlagenvermittlung im Sinne des §
34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung in
der ab 01.01.2013 in Kraft tretenden
Fassung. Ausgenommen sind
erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem
Kreditwesengesetz.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Kehren, Sven, Hamburg, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Kranz, Henning, Quickborn, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2012 mit Änderung vom
20.12.2012
a)
20.12.2012
Brehmer
2
a)
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2012 mit Änderung vom
19.12.2012
a)
10.01.2013
Brehmer
b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 6
a) vom 20.12.2012 von
Abruf vom 14.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 125725
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Amts wegen berichtigt.
3
c)
Gegenstand des Unternehmens sind das
Angebot und die Vermittlung von Anteilen
an Investmentvermögen im Sinne des § 1
Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch sowie von
öffentlich oder nicht öffentlich angebotenen
Anteilen an Vermögensanlagen im Sinne
des § 1 Abs. 2 des
Vermögensanlagengesetzes, jeweils in der
Fassung vom 20. November 2015, ferner
die Beratung zu und die Aufbereitung von
inländischen und ausländischen Sach- und
Vermögenswerten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im Umfang
der ihr für die handelnden Personen jeweils
erteilten Erlaubnis, erlaubnispflichtige
Geschäfte im Sinne des § 34 f Abs. 1
GewO in der Fassung vom 31. August 2015
zu tätigen. Ausgenommen sind
erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem
Kreditwesengesetz, die über die
Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Nr. 8
KWG hinausgehen. Die Anlageberatung
und Anlagevermittlung als
Finanzdienstleistung bezieht sich
ausschließlich auf die in § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 genannten Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen oder
Vermögensanlagen. Das Unternehmen ist
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an
Geldern oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Anteile oder Aktien an
Hedgefonds i.S.d. § 283 KAGB werden
nicht vermittelt.
a)
Die Gesellschafterversammlungen vom 08.12.2015 und
21.04.2016 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
28.04.2016
Dr. Mosenheuer
b)
Fall 3
Abruf vom 14.03.2024