| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft i.S. des § 52 AO ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe. Sie versteht ihre Tätigkeit als Ausdruck praktizierter Nächstenliebe, wie sie im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland gelebt wird. 2. Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Förderung unterstützungsbedürftiger und Unterstützung suchender Menschen insbesondere durch Schaffung und Betrieb von Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, alte Menschen, sterbende Menschen, kranke Menschen, Kinder, Jugendliche und der Menschen in deren Umfeld. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung, die Pflege und die Versorgung der unterstützungsbedürftigen und Unterstützung suchenden Menschen in all ihren Facetten. Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werks Hamburg, Landesverband der Inneren Mission e. V. Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund der Pflegediakonie Alten Eichen gemeinnützige GmbH gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen und Lieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere architektonische, bauplanerische und baubegleitende Dienstleistungen, sowie alle Dienstleistungen die zum Erhalt, zur Entwicklung und zur Verwaltung von Grundstücken und Immobilien gehören. Weiterhin gehören dazu technische Dienstleistungen, Unterhaltsreinigung, Catering, Beherbergungsleistungen, EDV-/IT Dienstleistungen. Ebenso werden Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Dienstleistungen der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit, kirchliche, seelsorgerliche und diakonische Arbeit sowie Vermietungsleistungen von Gebäuden, Räumen und Geschäftsausstattung und Anspruch genommen. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Ferner darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nur den eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Sie darf die Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung anderer Unternehmen übernehmen und sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen der Gesellschaft zu fördern. |