| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen, aber nur soweit diese ebenfalls derartige Zwecke verfolgen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familien, der Erziehung, der Bildung, der Jugendhilfe und der Hilfe für Behinderte sowie zur Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch folgende Angebote und Maßnahmen an: - die Umsetzung von ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfe zur Erziehung, - Trennungs- und Scheidungsberatung, - begleitete Umgänge, - offene Kinder- und Jugendarbeit, - ambulante Sozialpsychiatrie, - präventive Beratungsarbeit, - Erziehungsberatung, - Fortbildungen für sozialpädagogische Fachkräfte, - Eingliederungshilfen für seelisch belastete Eltern und Ausländer nach §§ 99 ff. SBG IX, - Systemische Ausstiegsberatungsangebote, - offene Gruppenangebote in Flüchtlingsunterkünften für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf und - die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. |