Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 108531
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BKP Service GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Manteufelstraße 39, 22587 Hamburg
c)
Zum einen die Nutzung eigener
Grundstücke und alle damit
zusammenhängenden Geschäfte und zum
anderen die Bewirtschaftung und
Verwaltung fremder Grundstücke und
Einrichtungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Pohle, Bettina, Gachnang/Schweiz, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2009 mit Änderung vom
13.02.2009
a)
17.02.2009
Wiedemann
2
b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Pohle, Bettina, Gachnang/Schweiz, *XX.XX.1977
Bestellt
Geschäftsführer:
Gruel, Holger, Kreuzlingen/Schweiz, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
19.05.2010
Rullmann
Abruf vom 12.03.2024