| Gegenstand | Dienstleistungen im Baugewerbe und Bauleitung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Weiter die Reinigung von Gebäuden, der Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz- u. Holzimprägnierung in Gebäuden), das Eisenflechten, die Bautentrocknung, die Belegung von Böden, das Asphaltieren (ohne Straßenbau), das Fugen (im Hochbau), Betonbohren- und Schneiden, das Schleifen sowie Polieren von Metall, das Schärfen von Metallsägen, die Rohr- und Kanalreinigung, das Kabelverlegen im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen (wie z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) soweit hierfür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind. |