| Gegenstand | Durchführung des Geschäftsbetriebes als beratende Ingenieure, Architekten, Gutachter, Planer und Entwerfer, Technologen für Baumaterialien, wirtschaftliche und industrielle Planer und Stadtplaner. Die Einstellung von Beratern oder die Beschäftigung von Fach- bzw. technischem Personal und dafür erforderlichem Hilfspersonal zum Zwecke der Betreuung, der Zusammenarbeit mit, der gemeinschaftlichen Arbeit bzw. in Bezug auf solche sonstigen Vereinbarungen, wie sie von Fall zu Fall in Bezug auf solche anderen Gesellschaften geeignet sein sollten, wie sie vorliegende Gesellschaft von Fall zu Fall mit diesen verbunden sein sollte, und das Treffen von Vereinbarungen in Bezug auf solche Berater, solches Personal und solche Mitarbeiter, wie dies für die Gesellschaft förderlich sein sollte. Das Treffen jedweder Vereinbarungen mit irgendeiner obersten, städtischen, kommunalen oder sonstigen Behörde oder Institution, und die Erlangung jedweder Rechte, Konzessionen und Vorrechte von irgendeiner solchen Behörde und Organisation, die von der Gesellschaft als förderlich im Hinblick auf die Zielsetzung der Gesellschaft oder irgendwelcher von diesen angesehen werden. All solche Dinge zu tun, wie sie von der Gesellschaft als förderlich oder vorteilhaft in Bezug auf die Verwirklichung irgendwelcher der vorstehend genannten Zielsetzungen der Gesellschaft angesehen werden. |