| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung sowie die Förderung der Bildung. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Kunstvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie die Förderung junger Künstler während und nach ihrer Studienzeit. (3) Das geschieht insbesondere durch: - Initiierung und Durchführung von Maßnahmen, um Kinder an die Zeitgenössische Kunst heranzuführen, insbesondere durch Einsatz von Künstlern und Kunsthistorikern an Schulen/Ganztagsschulen. Die Konzepte basieren auf dem Einsatz von ,,Originalwerken". - Ideelle Unterstützung bei der Bekanntmachung von Kunstvorhaben, die interessant sind für Kinder und Jugendliche im Schul- und Ausbildungsbereich, indem die Gesellschaft auf aktuelle Trends in der Kunstszene, Ausstellungen in Museen und Galerien oder Kunstprojekte hinweist, und zwar direkt vor Ort in der Schule, über Internet oder Newsletter. - Ideelle Förderung neuer Entwicklungen in der Zeitgenössischen Kunst, indem die Gesellschaft z.B. den Aufbau von eigenen Sammlungen in Schulen über Editionen initiiert und begleitet, Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, die Arbeit junger Künstler durch das Zurverfügungstellen von Atelierräumen oder Materialien zu unterstützen und gleichzeitig der Jugend die Möglichkeit des Einblickes in die Arbeitswelt zu geben. - Die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des 5 58 Nr. 1 AO, die der Förderung der in Abs. 2 bezeichneten Zwecke dienen. |