Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteiilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Beratung, Planung, Entwicklung, Lieferung, Ingenieurleistungen für Zeiterfassung, Zutrittskontrolle, Sicherheitssysteme, Software und alle damit verbundenen und artverwandten Geschäfte.