die Übernahme von Treuhandaufgaben im eigenen Namen sowie von Vermögens- und Beteiligungsverwaltungen. Ausgeschlossen ist eine rechtliche sowie steuerliche Beratung und ferner jegliche gem. § 34 c GewO genehmigungspflichtige Tätigkeit. Zur Vermögens- und Beteiligungsverwaltung gehören insbesondere die Vermietung und Verpachtung von fremdem Grundbesitz und Wertpapieren. |