Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
- die Vermittlung und der Abschluß von Warenhandelsgeschäften für eigene oder fremde Rechnung, im eigenen oder im fremden Namen,
- die Marktforschung sowie die Marketing- und die Werbeberatung für Warenhandelsunternehmen,
- die Erbringung sonstiger gewerblicher Dienstleistungen für Warenhandelsunternehmen,
- die treuhänderische Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften, von Beteiligungen an Produktions- und Handelsbetrieben sowie von gewerblichen Schutzrechten aller Art,
- die Anmietung und Vermietung von gewerblich genutzten Grundstücken und Baulichkeiten.