mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Außen- und Großhandel. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit einschließlich der Beteiligung an anderen Betrieben mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck ist zulässig.