| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann einzelnen oder mehreren Gschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. |