Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Bauten jeder Art sowie die Ausführung von Hoch-, Tief-, Holz- und Betonbauten und alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beteiligung an gleichen oder gleichartigen Unternehmen.