| Gegenstand | 1. Die Beteiligung an anderen Unternehmungen, die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, sowie die Verwaltung von Beteiligungen.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch eigene Handelsgeschäfte zu betreiben. |