| Gegenstand | a) Der Wasserbau , der Erdbau, die Naßbaggerei und der Tiefbau,
b) jede angemessene kaufmännische Nutzung des Anlagevermögens der Gesellschaft,
c) die Beteiligung -gleich in welcher Rechtsform- an Industrie- und Handelsunternehmungen und die Errichtung von Zweigniederlassungen. |