Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Übernahme von Agentur- und Handelsgeschäften aller Art, die Bereederung fremder Schiffe im eigenen oder im fremden Namen, die Beratung in Schiffahrtsangelegenheiten sowie die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die diesem Unternehmensgegenstand dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften.