Die Dauer der Gesellschaft ist auf dreißig Jahre festgesetzt; die Gesellschaft kann Verpflichtungen übernehmen für eine Dauer, die diese Frist überschreitet.
Die Gesellschaft wird durch einen Verwaltungsrat (conseil d' administrtion) verwaltet.
Alle Handlungen, welche die Gesellschaft verpflichten, weerden seitens des Verwaltungsrats von zwei Verwaltern (administrateurs) rechtsgültig unterzeichnet.
Gegenstand
der Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr, das Maklergeschäft, die Herstellung, der Transport und die Vertretung mit bezw. von allen Erzeugnissen und Waren sowie alle Unternehmungen, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck verbunden sein können. Die Gesellschaft soll alle kaufmännischen, industriellen und finanziellen Unternehmungen mit Mobilien und Immobilien ausführen können, die geeignet sind, das Ziel der Gesellschaft zu verwirklichen, zu entwickeln oder zu erleichtern. Sie soll sich direkt oder indirekt an allen Unternehmungen beteiligen können, die einen ähnlichen oder mit ihren Zielen verbundenen Zweck verfolgen.