| Gegenstand | Die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII sowie ergänzender sozialrechtlicher Vorschriften, insbesondere:
1. Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§42 SGB VIII),
2. Die Durchführung stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII).
3. Die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) sowie Leistungen der Teilhabe nach SGB IX.
4. Die Beratung und Unterstützung von Familien, Sorgeberechtigten und Institutionen.
5. Die Durchführung von Präventions-, Bildungs- und Integrationsprojekten.
6. Die Planung und Organisation von Betreuungsmaßnahmen im In- und Ausland, sowie alle mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. |