Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Investments und Vermögensverwaltung, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.