| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, von Beteiligungen an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Durchführung
aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. |