| Gegenstand | Die Förderung von Kunst und Kultur. Die Gesellschaft verfolgt zugleich den Zweck der Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung durch gesamtgesellschaftliche Teilhabe und Inklusion im Rahmen von Veranstaltungen.
Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch die Unterstützung, Organisation oder (Teil-) Durchführung des eintrittsfreien Kunst- und Kulturfestivals, welches zum Zeitpunkt der Gründung dieser Gesellschaft unter dem Namen „Breminale" jährlich in Bremen verwirklicht wird. Die Gesellschaft kann insbesondere im Rahmen der „Breminale" als (Mit-) Veranstalter oder Kooperationspartner Veranstaltungen,
Projekte und Produktionen zu allen Sparten von Kunst und Kultur durchführen und fördern,- Begegnungen und Auftritte verschiedener nationaler und internationaler Künstler, Kulturschaffenden und Kulturakteuren (finanziell und ideell) unterstützen, Maßnahmen ergreifen und fördern, um Menschen mit Behinderung entsprechend ihren Bedürfnissen (z.B. bei Mobilitätseinschränkung, Seh- oder Hörbehinderungen) die aktive Teilhabe an der „Breminale" zu ermöglichen. |