Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Holz- und Bautenschutz, Garten- und Landschaftsbau, Einbau von genormten Fertigbauteilen, Hausmeisterservice, Wärmepumpeninstallation, Rohrleitungsbau und Kfz-Handel.