Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Bewachungstätigkeiten jeglicher Art, insbesondere von Gegenständen, Gebäuden, Veranstaltungen und Personen, sowie die Beratung in diesem Bereich.