Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der WundCura Holding GmbH mit Sitz in Senden (Amtsgericht Coesfeld, HRB 21954) vom 06.12.2024, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.12.2024 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege gegenüber pflegebedürftigen Personen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 37 Sozialgesetzbuch V (nachfolgend SGB V genannt), insbesondere die Erbringung von Leistungen zur Versorgung von chronischen und schlecht heilenden Wunden gemäß § 37 Abs. 7 SGB V, wie auch entsprechender Leistungen gegenüber Versicherten der privaten Krankenversicherungen. Die vorgenannten Leistungen kann die Gesellschaft im Rahmen ambulanter Dienste in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen und anderen zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege geeigneten Orten sowie gemäß § 37 Abs. 7 SGB V in spezialisierten Einrichtungen außerhalb der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen (sog. Wundzentren) erbringen, wie auch in mobilen Praxisräumen (sog. Wundmobilen).
Die Gesellschaft kann zur Erbringung dieser Leistungen ambulante Dienste sowie Wundzentren gründen, erwerben, betreiben und unterhalten sowie Wundmobile anschaffen und unterhalten. Dies umfasst auch die An-/Vermietung von Wundzentren und Wundmobilen sowie die Bereitstellung von Personal und Praxisinfrastruktur zum Betrieb von Praxen und Wundzentren und zur Unterstützung der Erbringung anderer Leistungen gemäß SGB V wie auch entsprechender Leistungen gegenüber Versicherten der privaten Krankenversicherungen in Wundzentren und/oder Wundmobilen durch Dritte.