Amtsgericht Bremen
Ausdruck Handelsregister B
Abruf vom 25.09.2025
HRB 40345 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsbe-
rechtigte Person, Zweigniederlas-
sungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäfts-
führende Direktoren, persönlich haf-
tende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder
Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bremen Centre for Democratic Rese-
arch (Bre.De.Re) gGmbH
b)
Bremen
Geschäftsanschrift:
Am Wall 140, 28195 Bremen
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar gemein-
nützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke''
der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
(2) Die Zwecke der Gesellschaft sind:
a. die Förderung von Wissenschaft
und Forschung;
b. die Förderung von Bildung und Er-
ziehung;
c. die Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen Gebie-
ten der Kultur und des Völkerverständi-
gungsgedankens; mit dem Fokus auf
der Entstehung, der Geschichte und
der Fortentwicklung des demokrati-
schen Staatswesens sowie von libera-
len Werten und allgemeinen Freiheits-
rechten, vor allem in Südafrika, aber
auch in entstehenden, bedrohten und
gefestigten Demokratien im Allgemei-
nen.
(3) Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
a. die Erstellung, Produktion und Publi-
kation von öffentlich zugänglichen Me-
dien (Printmedien, eBooks, etc.);
b. die Vorbereitung, Organisation und
Durchführung von öffentlichen Vorträ-
25.000 EUR
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesell-
schaft gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt wer-
den.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Ver-
bot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder
als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit
werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Myburgh, James, *XX.XX.1974, Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu
vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschlie-
ßen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom: 29.04.2024
a)
30.05.2024
Kracke
25.09.2025
Seite 1 von 2
Amtsgericht Bremen
Ausdruck Handelsregister B
Abruf vom 25.09.2025
HRB 40345 HB
Num-
mer der
Eintra-
gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsbe-
rechtigte Person, Zweigniederlas-
sungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäfts-
führende Direktoren, persönlich haf-
tende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder
Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintra-
gung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
gen, öffentlichen Debatten und ähnli-
chen Veranstaltungen;
c. die Organisation und Durchführung
wissenschaftlicher Studien und Unter-
suchungen, vor allem vergleichender
Studien in Bezug auf verschiedene
Länder und Kulturen;
d. die Beschaffung und Weiterleitung
von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur
Förderung der in § 2 Absatz 2 genann-
ten Zwecke durch eine andere Körper-
schaft oder durch eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
(4) Soweit die Gesellschaft nicht im
Wege der Mittelweitergabe gemäß §
58 Nr. 1 AO tätig wird, kann sie ihre
Aufgaben selbst oder durch Hilfsper-
sonen i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO
verwirklichen. Die Gesellschaft kann
zur Verwirklichung des Gesellschafts-
zwecks auch Zweckbetriebe unterhal-
ten.
(5) Gegenstand der Gesellschaft ist es
die Erkenntnisgewinnung, Bildung und
Forschung in den Bereichen Demokra-
tie, sowie im Bereich liberaler Werte
und allgemeiner Freiheitsrechte voran-
zutreiben und hierbei einen besonde-
ren Fokus auf die Situation in Südafri-
ka im Vergleich zu anderen Ländern
und Kulturen zu legen.
(6) Die Gesellschaft darf Mitgliedschaf-
ten in Dachorganisationen und Fach-
verbänden erwerben.
25.09.2025
Seite 2 von 2