| Gegenstand | Forderungsbeitreibung nach den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes, und zwar vorgerichtlich, gerichtlich, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, und nachgerichtlich, soweit nicht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig ist; Durchführung von Telefoninkasso, d.h. telefonisches Mahnen der beizutreibenden Forderung beim Schuldner durch Mitarbeiter oder beauftragte Kräfte; Kauf und Verkauf von titulierten und nicht titulierten Forderungen; Durchführung von Factoring; Verkauf von Informationen; Unternehmensberatung hinsichtlich Forderungs- und Debitorenmanagement; Betreiben von einem oder mehreren Call-Centern. |