Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von allgemeinen Büro- und Organisationsarbeiten, Verwaltung von Miet- und Wohnungseigentum.