Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, die Gestellung externer Verkehrsleiter, die Vermittlung von Transportaufträgen jeglicher Art sowie das Consulting in diesem Bereich.