Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gastronomiebetrieb einschließlich Ausschank, der Handel mit verpackten und haltbaren Lebensmitteln sowie die Unternehmensberatung, insbesondere zu den Themen Aufbau, Organisation, Personalstruktur, Sales und Marketing.