Die Gesellschaft wird vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zusammen mit einem Direktor oder einem anderen Aufsichtsratsmitglied vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Schifffahrtsbetrieb, der Seetransport und ähnliche Handels- und Betriebstätigkeiten sowie weitere Tätigkeiten, die nach Ermessen des Aufsichtsrats mit dem Betrieb im Zusammenhang stehen.